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Incoming-Freiwilligendienst

Im Rahmen des Incoming–Bundesfreiwilligendienst können sich Freiwillige aus allen Ländern der Welt ab einem Mindestalter von 18 Jahren bzw. Beendigung der Schulpflichtzeit für andere Menschen im sozialen, kulturellen oder ökologischen und gemeinwohlorientierten Bereich einbringen. Hauptsache Sie sind engagiert und offen, eine andere Kultur kennenzulernen und bringen zwischen sechs und 18 Monaten Zeit mit.

Als Einsatzfeld für den Incoming-Freiwilligendienst bieten wir die Bereiche der Alten- und Behindertenhilfe an. Überall erwarten Sie spannende Eindrücke beim Eintauchen in eine andere Kultur. Die Arbeit in einem anderen Land ermöglicht eine Vielfalt von neuen Erfahrungen und Begegnungen mit Personen unterschiedlichster Generationen. Die Teilnahme am Incoming-Freiwilligendienst führt zu einer internationalen Vernetzung und einem großen Wissens- und Erfahrungstransfer.

Alle Fakten zum Incoming-Freiwilligendienst im Überblick:

  • Sechs- bis 18-monatige Dienstdauer
  • Bewerbungen können das ganze Jahr eingereicht werden
    Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Visabeantragung 3-5 Monate
    Bearbeitungszeit von Bewerbungseingang bis Dienstantritt notwendig ist
  • ein 12-monatiger Dienst beinhaltet mindestens 24 Urlaubstage
  • über 27-jährige können den Dienst auch in Teilzeit absolvieren
  • mind. 25 Seminartage für unter 27-Jährige und mind. 24 Seminartage
    für über 27-Jährige bei 12 Monaten Dienstzeit
  • persönlicher Ansprechpartner während des Dienstes
  • Unterstützung beim Durchlaufen des Anerkennungsverfahren beim
    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Voraussetzung für den Freiwilligendienst ist mind. B1- zertifiziertes Sprachniveau!

 

Alle Vorteile des Incoming-Freiwilligendienst im Überblick:

  • Monatliches Taschengeld
  • kostenfreie Unterkunft und Arbeitskleidung
  • Verpflegungspauschale
  • Mitglied bei Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
    während der gesamten Dienstzeit
  • Sprungbrett ins Berufsleben
  • Anrechnung als Praxiszeit für Studium und Ausbildung
  • Vergünstigungen an ausgewählten Orten (z.B. Museen)
  • Dienst ermöglicht die Erteilung des Aufenthaltstitels nach §18 des Aufenthaltsgesetzes